BUERO KINGLEA /// web. print.

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§ 1 Vertragsabwicklung von Dienstleistungen 
BUERO KINGLEA bietet seinen Kunden Dienstleistungen im Bereich Design für Werbezwecke an. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Angeboten, Kaufverträgen,  Ausschreibungsunterlagen, Briefings,  Projektverträgen, deren Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen von BUERO KINGLEA.  Alle Angebote von BUERO KINGLEA sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen wenn sie von BUERO KINGLEA schriftlich per Mail oder Post bestätigt sind. Das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.  Die Abnahme der Dienstleistung hat durch den Kunden innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.  Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung von BUERO KINGLEA angefertigt werden sind, urheberrechtlich geschütztes Eigentum von BUERO KINGLEA.
BUERO KINGLEA schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. daher werden diese Unterlagen / Daten nicht herausgegeben.
Kündigt der Kunde einen laufenden / nicht fertiggestellten Auftrag ohne dass BUERO KINGLEA dies zu verschulden hat, muss die bereits erbrachte Leistung seitens BUERO KINGLEA vom Kunden bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Stundenlohn. Aktuelle Preis entnimmt der Kunde dem Angebot.
 
§ 2 Vergütung, Lieferung der Dienstleistung 
 
Die Vergütung der Dienstleistung erfolgt auf der Grundlage des Angebots bzw. der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung, worin Umfang sowie Nutzungsart und Nutzungsumfang der zu erbringenden Leistung festgelegt werden. Für anschließende Leistungen, die den Umfang oder die Nutzung der vereinbarten Arbeit übersteigen gilt die übliche Vergütung in Höhe der Stundensätze von BUERO KINGLEA (85,00 euro / Stunde). Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrundeliegenden Preise. Alle in Angeboten und genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer erst auf der Rechnung wird die Mwst. erhoben. Die Zahlung des vereinbarten Honorars erfolgt auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung binnen 7 Tagen fällig.  BUERO KINGLEA ist berechtigt Abschlagszahlungen und Teilvergütungen für bereits erbrachte abgeschlossene Teilleistungen zu verlangen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
 
§ 3 Pflicht des Kunden bei beauftragten Dienstleistungen 
 
Bei Projekten die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Der Kunde stellt BUERO KINGLEA alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von BUERO KINGLEA sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.  Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen.
Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch BUERO KINGLEA führen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann BUERO KINGLEA eine angemessene Erhöhung der Vergütung und ggf. Schadensersatz verlangen.
 
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte 
 
Die von BUERO KINGLEA erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Kunden nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden.  BUERO KINGLEA überträgt dem Kunden, die für den jeweiligen vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte an den erstellten Werken von BUERO KINGLEA ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen BUERO KINGLEA und dem Kunden sowie aus dem Vertragszweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.  Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen Einwilligung von BUERO KINGLEA und Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars.
 
§ 5 Rechte Dritter und Freistellung 
 
Die Einholung erforderlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte für die Verwendung, der in den Leistungen von BUERO KINGLEA enthaltenen urheberrechtlichen Werke Dritter, obliegt dem Kunden. BUERO KINGLEA weißt den Kunden auf bestehende Rechte Dritter hin, soweit es sich um Materialien handelt, die nicht vom Kunden stammen oder bei jenen BUERO KINGLEA Rechte Dritter erkennt oder vermutet. Der Kunde stellt BUERO KINGLEA frei von eventuellen Ansprüchen, die bei Verletzung von Rechten Dritter deshalb an BUERO KINGLEA gestellt werden. Der Kunde versichert BUERO KINGLEA nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Muster, Textskripte etc.) zu überlassen, zu deren Vervielfältigung und Verwendung er berechtigt ist oder deren Nutzungsrechte der Kunde erworben hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde BUERO KINGLEA von allen Forderungen und Ersatzansprüchen Dritter frei.
 
§ 6 Eigenwerbung
 
BUERO KINGLEA ist berechtigt die im Rahmen des Auftrags erstellten Printartikel, Corporate Identities, Firmenlogos und Weiteren namentlich und in Form einer Abbildung zur Eigenwerbung und den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu nutzen. Dies umfasst auch das Recht der Veröffentlichung im Internet oder Vorlage als Arbeitsprobe.
 
§ 7 Haftung / Schutzrechte Dritter und Gewährleistuung 
 
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen BUERO KINGLEA das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.  Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen durch BUERO KINGLEA wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. BUERO KINGLEA ist jedoch verpflichtet auf rechtliche Risiken hinzuweisen sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt BUERO KINGLEA von Ansprüchen Dritter frei, wenn BUERO KINGLEA auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.  BUERO KINGLEA haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. BUERO KINGLEA haftet auch nicht für die patent- urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkei,t der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. BUERO KINGLEA haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten, sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Die Haftung bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BUERO KINGLEA.